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Sortiment
Einlagenversorgung

Die Füße sind die Basis der physischen Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit des Menschen.

Sie sorgen im übertragenden Sinne für körperlichen „Fortschritt“ und übernehmen eine dynamische, tragende Rolle im Bewegungsablauf bzw. in der Stütz - und Haltungsfunktion. Prophylaxe und rechtzeitige Versorgung der unteren Extremitäten sind stabilisierende, mobilisierende Maßnahmen, die mehr denn je an Bedeutung gewinnen werden. Das Handwerk in unserer Werkstatt fokussiert sich somit auf die Fußgesundheit, den Fuß als Bewegungsorgan und die richtige Einlagenversorgung als passende Unterstützung im Schuh. Die funktionellen Anforderungen an die Einlagen werden vom Arzt und Orthopädietechniker gemeinsam erarbeitet.

Orthopädische Schuhzurichtungen

Orthopädische Schuhzurichtungen stellen eine wirksame Hilfe bei einer konservativen und postoperativen Behandlung dar. Besonders vorteilhaft ist, dass den Patienten durch eine schnelle Versorgung eine sofortige Verbesserung und Erleichterung beim Stehen und Gehen ermöglicht wird. Es können korrigierende, stützende, bettende und entlastende Elemente im Schuh eingebaut werden. Damit eine therapeutische Maßnahme dauerhaft zur Wirkung kommen kann, bedarf es geeigneter Konfektionsschuhe, die gut passen und äußerlich in einem guten Zustand sind, um eine ausreichende Tragezeit zu garantieren.

Orthopädische Schuhzurichtungen

Arbeitssicherheit

In einigen Branchen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht. Tatsächlich leiden fast 25% aller Arbeitnehmer an Rücken- oder Kniebeschwerden aufgrund von Fehlstellungen. Arbeitet man in einem Bereich, in dem das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht ist und braucht man aufgrund von orthopädischen Fußproblemen Einlagen, stellt es einen häufig vor Herausforderungen. Denn Arbeitsschuhe müssen immer baumustergeprüft und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Durch das Einlegen von losen orthopädischen Fußeinlagen wird das Baumuster verletzt und die Gewährleistung ist nicht mehr gegeben. Im Falle eines Unfalls kommt somit die Berufsgenossenschaft möglicherweise nicht für die daraus resultierenden Kosten auf!

Arbeitssicherheit