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In einigen Branchen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht. Tatsächlich leiden fast 25% aller Arbeitnehmer an Rücken- oder Kniebeschwerden aufgrund von Fehlstellungen. Arbeitet man in einem Bereich, in dem das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht ist und braucht man aufgrund von orthopädischen Fußproblemen Einlagen, stellt es einen häufig vor Herausforderungen. Denn Arbeitsschuhe müssen immer baumustergeprüft und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Durch das Einlegen von losen orthopädischen Fußeinlagen wird das Baumuster verletzt und die Gewährleistung ist nicht mehr gegeben. Im Falle eines Unfalls kommt somit die Berufsgenossenschaft möglicherweise nicht für die daraus resultierenden Kosten auf!
Mit orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen soll die natürliche Fußstellung und der natürliche Fußablauf wiederhergestellt werden. Viele Beschwerden, wie z. B. Fersen- und Knieschmerzen, Schmerzen im unteren Rückenbereich usw. werden durch bereits entstandene schlechte Fußhaltung oder -stellung hervorgerufen. Das häufigste Fußproblem ist das Abflachen des Fußlängsgewölbes (Überpronation), welches dazu führt, dass der Fuß nach innen abrollt und das Fußgelenk überstrapaziert. Ungefähr 70 % der Bevölkerung haben dieses Problem. Zugelassene Sicherheitsschuhe mit Möglichkeit der Einlagenversorgung können die Überpronation durch die Wiederherstellung der natürlichen Fuß und Fußgelenksstellungen korrigieren. Dadurch können nicht nur Fußbeschwerden, sondern auch Schmerzen in anderen Körperteilen vermieden werden, sowie das tägliche Gehen und Stehen am Arbeitsplatz erleichtert werden!
Häufig gestellte Fragen
Diese berufsgenossenschaftlichen Regeln umfassen Vorschriften und Richtlinien zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Bereich des Fuß- und Knieschutzes. Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern wurden die Regelwerke von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinheitlicht. Damit wurde die Bezeichnung von BRG 191 in DGUV 121-191 geändert. Diese Regel findet auch Anwendung bei der Auswahl von Sicherheitsschuhen, welche der Norm EN ISO 20345 entsprechen müssen. Zur Zertifizierung werden die Schuhe einer Baumusterprüfung unterzogen.
Werden in so einem geprüften Schuh individuelle orthopädische Einlagen getragen, entspricht er durch diese Veränderung nicht mehr dem geprüften Baumuster und der Norm. Beispielsweise könnten die erforderliche Höhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden. Im Falle eines Unfalls ist die Haftungsfrage dann nicht eindeutig geklärt. Deshalb wurden spezielle Sicherheitsschuh-Modelle entwickelt, die auch mit orthopädischen Einlagen und Schuhzurichtungen den Regelungen DGUV 112-191 und der Norm EN ISO 20345 entsprechen.
Arbeitnehmer in einer Vollzeitbeschäftigung verbringen 50% des Tages an Ihrem Arbeitsplatz in Arbeitsschuhen. 30% der vorhandenen Arbeitsschuhe passen jedoch nicht richtig. Discounter-Schuhe erfüllen in der Regel zwar die gesetzlichen Vorgaben, haben aber weder ein ergonomisches Fußbett, noch gute thermoregulative Eigenschaften. Auch Nähte und Klebestellen sind häufig nicht besonders gut abgedichtet. Bei Sicherheitsschuhen handelt es sich um Ihre „persönliche Schutzausrüstung“. Zugelassene Sicherheitsschuhe mit Möglichkeit der Einlagenversorgung, z.B. der Fimen Otter, Elten, Stabilus und andere namhafte Hersteller (abhängig vom Modell) können die Überpronation durch die Wiederherstellung der natürlichen Fuß und Fußgelenksstellungen korrigieren. Dadurch können nicht nur Fußbeschwerden, sondern auch Schmerzen in anderen Körperteilen vermieden werden, sowie das tägliche Gehen und Stehen am Arbeitsplatz erleichtert werden.
Gutes Schuhwerk lohnt sich, denn es führt zu höherer Akzeptanz beim Träger und hilft schuhbedingte Beschwerden zu reduzieren. Zusätzlich lassen sich Unfälle, sowie Unfallfolgen reduzieren und tragen zur Gesundheitserhaltung bei. Eine Entlastung des Muskel-Skelett-Systems kann zudem die Krankheitstage reduzieren und Ihre Arbeitsleistung steigern. Gleichzeitig bleibt der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft erhalten.
Mit orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen soll die natürliche Fußstellung und der natürliche Fußablauf wiederhergestellt werden. Viele Beschwerden, wie z.B. Fersen- und Knieschmerzen, aber auch Schmerzen im unteren Rückenbereich usw. werden durch bereits entstandene schlechte Fußhaltung oder -stellung hervorgerufen. Das häufigste Fußproblem ist das Abflachen des Fußlängsgewölbes (Überpronation), welches dazu führt, dass der Fuß nach innen abrollt und das Fußgelenk überstrapaziert. Ungefähr 70% der Bevölkerung haben dieses Problem. Zugelassene Sicherheitsschuhe mit Möglichkeit der Einlagenversorgung, z.B. der Firmen Otter, Elten, Stabilus und andere namhafte Hersteller (abhängig vom Modell) können die Überpronation durch die Wiederherstellung der natürlichen Fuß und Fußgelenksstellungen korrigieren. Dadurch können nicht nur Fußbeschwerden, sondern auch Schmerzen in anderen Körperteilen vermieden werden, sowie das tägliche Gehen und Stehen am Arbeitsplatz erleichtert werden.
Bei der Erstellung dieser Einlagen für Sicherheitsschuhe berücksichtigen wir selbstverständlich die bestehenden Baumusterprüfnormen.
Bei einer Kostenübernahme ist zu beachten, dass Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist und somit auch nicht zu deren Lasten abgerechnet werden können. Zur Kostenübernahme gibt es folgende Möglichkeiten:
- Private Kostenübernahme
- Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung (ab 15 Pflichtversicherungsjahre) (Hinweis: Für die Kostenübernahme durch die Rentenversicherung muss der Kunde mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ansonsten übernimmt die Kostenübernahme das Arbeitsamt).
- Kostenübernahme durch das Arbeitsamt (bis 15 Pflichtversicherungsjahre).
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
- Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall.
Wichtig: Für Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe ist nicht zwingend eine Verordnung notwendig, da diese nicht mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden